Alte Heimat - Verein heimattreuer Kuhländler e.V.

Zweck des Vereins

Der Wunsch, die ehemaligen Bewohner des Kuhländchens und deren Nachkommen in einen Verband zusammenzuschließen und neben der Landschaftsbetreuung der Sudetendeutschen Landsmannschaft (SL) eine Plattform für das Kuhländchen zu schaffen, führte bereits 1948 dazu, ein Mitteilungsblatt herauszugegeben. Bald darauf, im Jahre 1951, wurde der oben genannte Verein gegründet. Das Mitteilungsblatt, welches der Verein herausgibt, soll durch Berichte, Mitteilungen und Nachrichten eine Kommunikationsmöglichkeit zwischen den Landsleuten und einen Zusammenhalt untereinander herstellen. Der Landschafts-, die Kreis- und Ortsbetreuer, sowie die Berichterstatter, aber auch die Landsleute selbst, haben die Möglichkeit zur aktiven Mitarbeit.

Das Mitteilungsblatt erscheint 2-monatlich (mit je ca. 100 Seiten) und zwar jeweils am:

28. Febuar, 28. April, 28. Juni, 28. August, 28. Oktober und 28. Dezember.

Der Redaktionsschluß ist 2 Monate vor der Erscheinungstermin, also jeweils:

1. Januar, 1. März, 1. Mai, 1. Juli, 1. September und 1. November.

 

Unsere Zeitschrift wird durch den Mitgliedsbeitrag finanziert. Sie geht regelmäßig auch an Archive, Bibliotheken, Heimatstuben usw.

 

Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag beträgt ab 2019 jährlich EURO 30,- und ist jeweils zu Beginn des Jahres fällig.

 

Satzungsauszug

Die Satzung des Vereins regelt die Statuten, Auszug aus der Vereinssatzung:

  • Der Verein "Alte Heimat, Verein heimattreuer Kuhländler e.V." ist in seinem Wesen und Wirken der sudetendeutschen Volksgruppe verpflichtet.
  • Der Verein führt den Namen Alte Heimat, Verein heimattreuer Kuhländler e.V.
  • Zweck des Vereins ist die Pflege der kulturellen Belange der Heimatvertriebenen des Kuhländchens, die Wahrung von Sitten und Brauchtum, die Überlieferung der geschichtlichen Vergangenheit der alten Heimat und Weitergabe an die Jugend. Diesem Zweck dient auch das Mitteilungsblatt "Alte Heimat Kuhländchen".
  • Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  • Der Verein ist parteipolitisch und weltanschaulich ungebunden.
  • Mitglied kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr erreicht hat.

 

Selbstverständnis

Der Verein ist an keine politische Partei gebunden. Er lehnt rechts- und linksextreme Haltungen ebenso ab wie schwärmerischen Idealismus oder krassen Materialismus. Er fühlt sich einzig der Verbundenheit zu der Landschaft des Kuhländchens und der Kultur der Vorfahren aus dieser alten Heimat sowie der geschichtlichen Wahrheit verpflichtet. Die Liebe zum Kuhländchen teilt er mit den heute dort lebenden Menschen und er sucht auch die Zusammenarbeit mit diesen. Bei der Suche nach der geschichtlichen Wahrheit ist der Verein nicht auf ideologische oder politisch gefärbte Geschichtsauffassungen angewiesen. Er kann hierzu aus einem großen Fundus geschichtlichen Quellenmaterials schöpfen, das die Kuhländler Landsleute vor und nach der Vertreibung gesammelt haben. Die heimatkundlichen Zeitschriften in unserem Achiv überdecken einen Zeitraum von mehr als 100 Jahren.

 

Gemeinnützigkeit

Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt. Ihre Spenden - hochwillkommen und unverzichtbar - sind vom Finanzamt anerkannt. Ab einer Spende von 300 Euro wird auf Verlangen eine Spendenbescheinigung ausgestellt. Bei kleineren Beträgen genügt dem Finanzamt der Kontoauszug als Nachweis (Stand 1.1.2021).

 

Mitglieds-Antrag zum Herunterladen

 

 



Alte Heimat, Verein heimattreuer Kuhländler e.V.
Schafäckerweg 16
69168 Wiesloch
Tel., Fax 03212-1023233
e-mail: vorstand(at)kuhlaendchen(dot)de
Vereinsregister Heidelberg Nr. 788

Spendenkonto: Volksbank Neckartal e.G.
IBAN: DE98 6729 1700 0008 6526 00

 

 

 

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