Die Bewohner des Kuhländchens
Über 700 Jahre seit der Besiedelung des Ländchens unter Böhmen-König Otokar II. änderte sich an den dann nach 2-3 Generationen bestehenden Dörfern und Städten nur noch wenig. Bis zur Aufhebung der Leibeigenschaft im Jahr 1848 sorgte der feudal verfaßte Staat für eine dem Boden verhaftete bäuerliche Ordnung, die nur durch die doch häufig das Ländchen überflutenden Kriege, Seuchenzüge und Religionsverfolgungen etwas durcheinandergewirbelt wurde. Zurückgebliebene Soldaten, Glaubensflüchtlinge, Mägde und Knechte aus Nachbargebieten sowie wandernde Handwerksburschen und durchziehende Händler füllten die Bevölkerungsverluste nach einigen Jahren wieder auf den vorigen Stand auf. Mit der tschechischsprachigen Bevölkerung in Nachbarorten lebte man friedlich zusammen. Austausch von Heiratspartnern kam selbstverständlich vor, soweit die feudale Grundherrschaft dies zuließ.
Noch um 1810 waren in den Sitten und Gebräuchen der Landesbewohner Reste des alten Stammes- und Familienrechts feststellbar, wie wir es heute etwa noch unter den Beduinen Arabiens finden. Lesen Sie hierzu den Bericht von K.J. Jurende.
Mit der Aufhebung der Leibeigenschaft brach die Neue Zeit mit allen Vor- und Nachteilen der damit verbundenen Freiheiten an: Schuldknechtschaft und Bankrotte durch unbedachte Kreditaufnahme, Staatsbankrott, Verarmung, Alkoholismus, Auswanderungswellen nach Amerika, Zuzug tschechischer Arbeitskräfte im Verlauf der Industrialisierung und deren politische Forderungen machte nach dem Ersten Weltkrieg die deutsche Bevölkerung in manchen Orten zu Fremden im eigenen Land. Kurz: es hatte sich eine maßlose Bevölkerungsdynamik entwickelt, in der zu viele alles nur für sich und das auch sofort erreichen wollten, was alle Beteiligte überforderte und schließlich im Chaos endete.
Zum Zeitpunkt der Vertreibung der Deutschen aus dem Kuhländchen im Jahr 1946 waren davon rund 100.000 Menschen betroffen.
